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Doch eine gute Geschäftsidee muss nicht immer neu sein. Nur jeder 20. Jungunternehmer in Deutschland startet mit eigner völlig neuen Idee. Eine
Alternative ist die Gründung mit einem etablierten System. Der Begriff Franchising beschreibt eine Partnerschaft, bei der ein selbstständiger Unternehmer (Franchisenehmer) von einem Franchisegeber die Lizenz erwirbt, bestimmte Waren oder Dienstleistungen über die vom Franchisegeber aufgebauten und bewährten Wege zu vertreiben. Bekannte Franchisesysteme sind beispielsweise Unternehmen wie McDonalds, OBI und Blume 2000. Die Vorteile beim Franchising liegen im erprobten Konzept und der „Marke“. Der Gründer kann im Franchising schneller, mit geringerem Risiko starten. Trotz umfangreicher Unterstützung ist der Franchisenehmer jedoch selbst maßgeblich für den Erfolg seines Unternehmens verantwortlich. Unternehmertum und Kreativität sind gefragt. Franchiseunternehmen im Aufwind Verglichen mit den Zuwachszahlen der gesamten deutschen Wirtschaft kann man bei Franchiseunternehmen von einem regelrechten Boom sprechen. Erst im Herbst letzten Jahres wurde der deutschen Franchise-Wirtschaft durch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in Auftrag gegebene Studie der Universität Mainz eine Aufbruchstimmung bescheinigt. * Auszug aus einer Veröffentlichung des Deutschen Franchiseverbandes ( DFV ). Die Definition des Begriffs Franchise Ursprünglich stammt der Begriff „Franchise" aus dem Französischen. Im Mittelalter bezeichnete er die Vergabe von Privilegien an Dritte, die gegen Entgelt eine im staatlichen Interesse liegende Produktion oder den Handel mit gewissen Erzeugnissen betrieben. Heute bezeichnet man mit dem Begriff ,,Franchise" ein Vertriebs- und/oder Dienstleistungssystemen mit spezifischen Eigenarten und Vorteilen. „Der Franchisevertrag ist ein Inbegriff von gegenseitigen Verpflichtungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, durch den der Franchisegeber dem Franchisenehmer, einem selbstständigen Unternehmer, gegen Entgelt das Recht gewährt, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung von Namen, Warenzeichen, oder sonstiger Schutzrechte sowie technischen und gewerblichen Erfahrungen des FG und unter Beachtung des von letzterem entwickelten Organisation- und Werbungssystems zu vertreiben oder anzuwenden, wobei der FG dem FN Beistand, Rat und Schulung gewährt und eine Kontrolle ausübt …“ Zitat: Skaupy, in „Das Franchise-System“, ECON, Köln, 1968 verwendet von
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