Franchising - die erfolgversprechende Form auf dem Weg
in die Selbstständigkeit und zum eigenen Unternehmen

 


Die Selbstständigkeit ist oftmals eine gute Karriere-Alternative in unsicheren Arbeitsmärkten.

Doch eine gute Geschäftsidee muss nicht immer neu sein. Nur jeder 20. Jungunternehmer in Deutschland startet mit eigner völlig neuen Idee.

Eine Alternative ist die Gründung mit einem etablierten System.
Vielen ist jedoch die Möglichkeit einer Unternehmensgründung im Rahmen eines Franchisesystems gar nicht hinreichend bekannt. Dabei bietet ein Franchisesystem für angehende Unternehmer viele Vorteile und verringert das Risiko, das mit einer Selbständigkeit verbunden ist.

Der Begriff Franchising beschreibt eine Partnerschaft, bei der ein selbstständiger Unternehmer (Franchisenehmer) von einem Franchisegeber die Lizenz erwirbt, bestimmte Waren oder Dienstleistungen über die vom Franchisegeber aufgebauten und bewährten Wege zu vertreiben. Bekannte Franchisesysteme sind beispielsweise Unternehmen wie McDonalds, OBI und Blume 2000.

Die Vorteile beim Franchising liegen im erprobten Konzept und der „Marke“. Der Gründer kann im Franchising schneller, mit geringerem Risiko starten. Trotz umfangreicher Unterstützung ist der Franchisenehmer jedoch selbst maßgeblich für den Erfolg seines Unternehmens verantwortlich. Unternehmertum und  Kreativität sind gefragt.

Franchiseunternehmen im Aufwind

Verglichen mit den Zuwachszahlen der gesamten deutschen Wirtschaft kann man bei Franchiseunternehmen von einem regelrechten Boom sprechen. Erst im Herbst letzten Jahres wurde der deutschen Franchise-Wirtschaft durch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in Auftrag gegebene Studie der Universität Mainz eine Aufbruchstimmung bescheinigt.

*  Auszug aus einer Veröffentlichung des Deutschen Franchiseverbandes ( DFV ).

Die Definition des Begriffs Franchise

Ursprünglich stammt der Begriff „Franchise" aus dem Französischen. Im Mittelalter bezeichnete er die Vergabe von Privilegien an Dritte, die gegen Entgelt eine im staatlichen Interesse liegende Produktion oder den Handel mit gewissen Erzeugnissen betrieben. Heute bezeichnet man mit dem Begriff ,,Franchise" ein Vertriebs- und/oder Dienstleistungssystemen mit spezifischen Eigenarten und Vorteilen.

„Der Franchisevertrag ist ein Inbegriff von gegenseitigen Verpflichtungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, durch den der Franchisegeber dem Franchisenehmer, einem selbstständigen Unternehmer, gegen Entgelt das Recht gewährt, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung von Namen, Warenzeichen, oder sonstiger Schutzrechte sowie technischen und gewerblichen Erfahrungen des FG und unter Beachtung des von letzterem entwickelten Organisation- und Werbungssystems zu vertreiben oder anzuwenden, wobei der FG dem FN Beistand, Rat und Schulung gewährt und eine Kontrolle ausübt …“

Zitat: Skaupy, in „Das Franchise-System“, ECON, Köln, 1968 verwendet von
Dr. Hubertus Böhm in der „Schule des Franchising“.

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